Elektrischer Paramotor, SHV-Disziplin seit 2016
░ Der Elektromotor ist eine interessante Kletteralternative für Gleitschirme, Deltas und starre Flügel: er ermöglicht das Klettern auf der Suche nach der Thermik. Seit 2016 sind elektrisch angetriebene Segelflugzeuge Teil des SHV und damit die Jüngste in den Freiflugdisziplinen.
Rechtlicher Rahmen
Die UVEK-Verordnung über Luftfahrzeuge der Sonderkategorie (OACS) gibt den rechtlichen Rahmen vor. Im Allgemeinen werden Böschungsgleiter mit und ohne Elektromotor gleichberechtigt eingesetzt. Artikel 10a enthält jedoch Sonderbestimmungen:
- Start und Landung ausschliesslich auf einem Flugplatz (Ausnahme: Landungen aus Sicherheitsgründen)
- Genehmigung des Flugplatzleiters
- Genehmigung der Ausrüstung nach den Lufttüchtigkeitsanforderungen der deutschen Luftfahrtbehörde: unter Berücksichtigung der Flugplatzanforderungen müssen die inhärenten Anforderungen erfüllt sein (insbesondere Funk)
Autorisierte Elektromotoren
- Elektromotoren für Gleitschirme, Delta- und starre Flügel, die für den Start zu Fuss oder mit dem Trike bestimmt sind, sind zulässig. Sie müssen den Lufttüchtigkeitsanforderungen des Luftfahrtbundesamtes (LBA) für Ultraleichtflugzeuge entsprechen, die durch Verlagerung des Schwerpunktes des ultraleichten Start- und Pendelflugzeugs ultraleicht betrieben werden. Jeder Pilot muss sicherstellen, dass der Hersteller diese Bedingungen erfüllt.
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